Beratungs- und Hinweispflichten in Wechsel- und Ausstiegskonstellationen

30. April 2019

SCHLATTER Newsletter für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler

Welche Beratungs- und Hinweispflichten treffen den Berater, wenn er dem Kunden der Wechsel von einem Produkt zu einem anderen empfiehlt? Versicherungsmakler müssen – das hat der BGH im letzten Jahr festgestellt – ihren Kunden bei der Empfehlung zum Wechsel einer Lebensversicherung eine Vergleichsberechnung präsentieren – oder zumindest den Hinweis auf eine solche Vergleichsberechnung. Versäumt der Makler dies, stellt dies eine Aufklärungspflichtverletzung dar. Doch gilt diese Pflicht auch für Banken und freie Vermittler bei Empfehlungen zu Kapitalanlagen? Antworten auf diese Frage gibt Frau Denise Primus im aktuellen Newsletter.

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