Der Datenschutzbeauftragte im Architekturbüro

02. November 2018

Ein Beitrag von SCHLATTER im Deutschen Architektenblatt – Regionalausgabe Baden-Württemberg 11-2018

Die DSGVO gilt auch für Architekten und Architekturbüros seit Ende Mai 2018. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben dürfen diese daher bei ihrer täglichen Arbeit und Organisation nicht außer Acht lassen – es drohen bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben hohe Geldbußen seitens der Aufsichtsbehörden und kostspielige Abmahnungen durch die Konkurrenz. Das Deutsche Architektenblatt – Regionalausgabe Baden-Württemberg veröffentlicht aktuell eine Serie von Beiträgen zum Thema Datenschutz und DSGVO, um hier Tipps für die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Praxis zu geben. Denise Primus und Dr. Daniel Schneidenbach befassen sich in der Ausgabe 11-2018 mit Fragen zur Person des Datenschutzbeauftragten im Architekturbüro: Wann besteht überhaupt eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Architekturbüro? Wer ist geeignet, Datenschutzbeauftragter zu werden? Welche Vor- und Nachteile gibt es bei externen und internen Datenschutzbeauftragten?
Den Artikel finden Sie hier auf Seite 8.