Dr. Björn Lange erringt Sieg für SSV Reutlingen

13. November 2018

SSV Reutlingen obsiegt vor dem Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg und behält seine Punkte

SCLHATTER-Partner Dr. Björn Lange hat denn SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V. in der Sportrechtssache TSG Backnang./. SSV Reutlingen anwaltlich beraten und vertreten. Der SSV Reutlingen war vom Sportgericht der Oberliga mit Urteil vom 13.09.2018 wegen sportwidrigem Verhalten seiner Anhänger beim Auswärtsspiel gegen die TSG Backnang zu einem Abzug von drei Punkten in der Saison 2018/2019 sowie zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V., vertreten durch unseren Sozius Dr. Björn Lange, erfolgreich Berufung ein. Auf die mündliche Verhandlung vom 08.11.2018 entschied nun das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg mit Urteil vom 13.11.2018, dass das Urteil des Sportgerichts insoweit ausgehoben wird, als gegen den SSV Reutlingen 1905 ein Punktabzug von drei Punkten für die Saison 2018/2019 verhängt wurde. Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen. SCHLATTER freut sich zusammen mit dem SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V. und dessen Vorstand, dass alle bislang von der Mannschaft in der laufenden Saison erspielten Punkte nun endgültig in Reutlingen verbleiben.
Die Pressemitteilung des SSV Reutlingen 1905 Fußball e.V. und weitere Medienberichten hierzu finden Sie hier:

www.ssv-reutlingen-fussball.de

www.swp.de