EuGH: Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren verstoßen gegen EU-Recht – Quo vadis HOAI?

10. July 2019

SCHLATTER Newsletter im Bereich Bau- und Architektenrecht 07/2019

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 steht nun endgültig fest: Die in der HOAI verankerte Pflicht zur Einhaltung der Mindest- und Höchstsätze stellt einen Verstoß gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit dar. Was bedeutet dies für die anderen Regelungen in der HOAI und welche Auswirkungen hat dieses Urteil voraussichtlich auf Honorare der Architekten und Ingenieure für Planungsleistungen? Mit dieser Frage beschäftigen sich Frau Rechtsanwältin Dr. Schubel und Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schneidenbach im neuen Newsletter im Bereich Bau- und Architektenrecht.

Die Thematik „Quo vadis HOAI?“ werden wir auch im Rahmen unseres Nikolausseminars Anfang Dezember 2019 noch einmal aufgreifen. Eine Information zur Anmeldung zum Nikolausseminar erhalten alle Newsletter-Abonnenten rechtzeitig im November 2019.