FinVermV: “ Evaluierung des 34f hat nie stattgefunden“

28. January 2019

Stellungnahme von Dr. Duncker im Finanzmagazin „procontra“

Auch das Hamburger Finanzmagazin „procontra“ setzt sich kritisch mit den geplanten Neuerungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung auseinander. In der Kritik steht dabei vor allem die Taping-Pflicht. Dr. Martin Andreas Duncker gegenüber „procontra“: „Ziel der umstrittenen Aufzeichnungspflicht telefonischer und elektronisch erfolgter Beratung (‚Taping‘) ist es, den Anlegerschutz zu stärken, die Marktüberwachung zu verbessern und Rechtssicherheit für Vermittler und Anleger zu schaffen“, erläutert Duncker.

Da die Aufzeichnungen in der Regel fünf Jahre aufzubewahren sind, erfordert dies intelligente Konzepte, „abgelaufene“ Daten zuverlässig zu löschen. Wie sich dies mit der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren verträgt, sei noch völlig unklar.“ Zudem bemängelt Dr. Martin Andreas Duncker, dass eine Evaluierung des Paragrafen 34f hat nie stattgefunden hat. „Dabei hat die FinVermV zu einer deutlichen Marktbereinigung, mehr Transparenz und einer höheren Vermittlungsqualität geführt“, sagt Kapitalmarktexperte Duncker.

Der Beitrag des Finanzmagazins „procontra“ ist hier abrufbar.

Der Artikel ist auch in der Print-Ausgabe 01/2019 (dort S. 64 und 65) erschienen. Den Artikel aus der Print-Ausgabe finden Sie hier.