Rechtsanwalt Dr. Jörg Klingmann: Vortrag im Baurecht

13. August 2021

in der Arbeitsgemeinschaft Privates Baurecht beim Anwaltsverein Heidelberg

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Jörg Klingmann hat in der gestrigen Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft Privates Baurecht beim Anwaltsverein Heidelberg einen Vortrag zur Abgrenzung der Vertrags- / Nachtragsleistung und Berechnung der Nachtragsvergütung bei VOB-Verträgen gehalten. Im Mittelpunkt stand § 2 VI Nr. 2 VOB/B. Der verweist zur Ermittlung der Vergütung für zusätzliche Leistungen auf die Grundlagen der Preisermittlung und damit auf die Erstkalkulation. Hierduch wird in der Praxis aber nicht ausgeschlossen, dass  hinsichtlich der Bestimmung der Vergütung weder eine anderweitige Vereinbarungen der Parteien noch eine ergänzende Vertragsauslegung getroffen werden können. Rechtsanwalt Dr. Klingmann fasst die wesentlichen Standpunkte der Literatur und Rechtsprechung zu diesem extrem praxis- und umsetzungsrelevanten Thema anhand eines Beispielfalles kurz zusammen.

Den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft - aber auch denjenigen, die es in der Baubranche interessiert - wollen wir die Ausarbeitung des Themas natürlich nicht vorenthalten. 
 

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