Wackelt die Aufzeichnungspflicht für telefonische Beratungsgespräche?

04. September 2019

Pressemitteilung

Wird die Aufzeichnungspflicht für telefonische Beratungsgespräche nun doch nicht für freie Finanzdienstleister kommen – und für Banken aufgeweicht? Etwas Hoffnung gibt ein aktuelles Positionspapier aus dem Finanzministerium. Darin setzt sich das BMF für eine kurzfristige („needed in the near term“) Abschaffung der Aufzeichnungspflicht ein („The German Ministry of Finance is therefore in favour of deleting the provision.“). Zumindest aber soll die Kunden einer Aufzeichnung widersprechen können. Das BMF verweist zu Recht auf die hohen Kosten, datenschutzrechtliche Einwände und mögliche Vertrauensverluste in der Kundenbeziehung. Wirklich gewollt hat die deutsche Bundesregierung die europarechtlich verordnete Aufzeichnungspflicht nie, konnte ihren Standpunkt auf EU-Ebene aber bislang nicht durchsetzen. Doch auch wenn die berechtige Forderung des BMF nun in Brüssel auf offene Ohren stoßen sollte, dürfte bis zu einer Entschärfung der Taping-Pflicht noch einige Zeit ins Land gehen. Nicht nur die Fachministerien, die „Herren über die FinVermV“, sondern auch der Bundesgesetzgeber (vgl. § 34g Abs. 1, Nr. 3 GewO) hat sich klar positioniert.

Es wäre – so Dr. Martin Andreas Duncker von SCHLATTER (Heidelberg) – eine große Überraschung, sollte die FinVermV den Bundesrat am 20.09.2019 ohne Taping-Pflicht passieren, dieser Kelch also am freien Finanzvertrieb vorübergehen.