Was es ab 01.01.2023 zu beachten gilt

Alles wird digitaler – nun auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab Januar 2023 müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer den „gelben Papierkram“ im Krankheitsfall nicht mehr zum Arbeitgeber „tragen“.

Was das genau heißt, hat unser Arbeitsrechtsteam  Dr. Hanns-Uwe RichterDr. Björn Lange und Linda Sobbe für Sie zusammenfasst.

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