Was es ab 01.01.2023 zu beachten gilt
Alles wird digitaler – nun auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab Januar 2023 müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer den „gelben Papierkram“ im Krankheitsfall nicht mehr zum Arbeitgeber „tragen“.
Was das genau heißt, hat unser Arbeitsrechtsteam Dr. Hanns-Uwe Richter, Dr. Björn Lange und Linda Sobbe für Sie zusammenfasst.