Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen im Todesfall. Als erfahrene Berater von anspruchsvollen Privatmandanten und Unternehmern finden wir eine maßgeschneiderte Testamentslösung für Sie, die neben den erbrechtlichen insbesondere die familiären und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt. Eine steueroptimierte Gestaltung ist bei der Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation besonders wichtig, insbesondere bei unternehmerischem Vermögen. Häufig ist aus steuerlichen Gesichtspunkten auch eine lebzeitige Weitergabe des Vermögens Schritt für Schritt sinnvoll. Vorteilhaft ist dabei auch, die nächste Generation frühzeitig auf die Übernahme von Verantwortung vorbereiten zu können.
Unsere Anwälte sind als Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht in allen wichtigen Bereichen spezialisiert, die bei der Nachfolgeplanung eine Rolle spielen. Die Klärung von Rechtsfragen, Abwicklung von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsstreitigkeiten im Todesfall gehören ebenfalls zu den typischen erbrechtlichen Aufgabestellungen. Unsere Anwälte haben zudem langjährige Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung.
Neben der fachlichen Expertise bringen unsere Anwälte Menschenkenntnis und Erfahrung mit; dies sind die entscheidenden Faktoren für streitvorbeugende Regelungen und die einvernehmliche Abwicklung von Nachlässen.
Wir sind auf den Bereich Erbrecht spezialisiert:
Dr. Christian Albrecht
Steuerrecht | Gesellschaftsrecht | Nachfolgegestaltung | Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Dr. Christian Strubel
Nationales und internationales Steuerrecht | Gesellschaftsrecht | M & A | Umstrukturierung | Unternehmensnachfolge