Die BaFin soll laut Koalitionsvertrag die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler übernehmen. Im Extremfall würde der Paragraf 34f GewO dann abgeschafft. Vermittler müssten sich dann um eine teure KWG-Lizenz oder den Anschluss an ein Haftungsdach bemühen. „„Bei einer Evaluierung würde der Gesetzgeber feststellen, dass die ursprüngliche FinVermV zu einer deutlichen Marktbereinigung, mehr Transparenz und einer höheren Vermittlungsqualität geführt hat“, ist Dr. Martin Andreas Duncker überzeugt. Er erläutert mit weitere Experten im aktuellen Beitrag von ProContra-Online, warum eine Aufsicht der BaFin über die freien Vermittler keinen Sinn ergäbe.
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