Was meinen Sie: Sind 83 Seiten AGB im B2C-Bereich zu lang? Mit dieser Frage hat sich am 19.02.2020 das OLG Köln beschäftigt (Az. 6 U 184/19) – und in dem konkreten Fall mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Allein der Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zur AGB-Unwirksamkeit. Der Umfang, den Vertragstext und Geschäftsbedingungen mittlerweile zum Teil erreichen, sind in der Tat bemerkenswert. Doch bei näherer Betrachtung erkennt man: Die Verantwortung für diesen Textumfang liegt nur zu einem kleinen Teil bei den Klauselverwendern selbst.
Die Antwort des OLG Köln und die Hintergründe erläutern wir Ihnen in unserem neuen Newsletter.