SCHLATTER News

Wir halten Sie auf dem Laufenden

AGBs: Lang bedeutet nicht unwirksam

04. März 2020

Finden Sie, dass 83 Seiten AGB im B2C-Verkehr zu lang sind? Was das OLG Köln dazu sagt, steht im neuen Newsletter.

Was meinen Sie: Sind 83 Seiten AGB im B2C-Bereich zu lang? Mit dieser Frage hat sich am 19.02.2020 das OLG Köln beschäftigt (Az. 6 U 184/19) – und in dem konkreten Fall mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Allein der Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zur AGB-Unwirksamkeit. Der Umfang, den Vertragstext und Geschäftsbedingungen mittlerweile zum Teil erreichen, sind in der Tat bemerkenswert. Doch bei näherer Betrachtung erkennt man: Die Verantwortung für diesen Textumfang liegt nur zu einem kleinen Teil bei den Klauselverwendern selbst.

Die Antwort des OLG Köln und die Hintergründe erläutern wir Ihnen in unserem neuen Newsletter.

Newsletter als PDF