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AGBs: Lang bedeutet nicht unwirksam

04. März 2020

Finden Sie, dass 83 Seiten AGB im B2C-Verkehr zu lang sind? Was das OLG Köln dazu sagt, steht im neuen Newsletter.

Was meinen Sie: Sind 83 Seiten AGB im B2C-Bereich zu lang? Mit dieser Frage hat sich am 19.02.2020 das OLG Köln beschäftigt (Az. 6 U 184/19) – und in dem konkreten Fall mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Allein der Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zur AGB-Unwirksamkeit. Der Umfang, den Vertragstext und Geschäftsbedingungen mittlerweile zum Teil erreichen, sind in der Tat bemerkenswert. Doch bei näherer Betrachtung erkennt man: Die Verantwortung für diesen Textumfang liegt nur zu einem kleinen Teil bei den Klauselverwendern selbst.

Die Antwort des OLG Köln und die Hintergründe erläutern wir Ihnen in unserem neuen Newsletter:

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