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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Einschränkung des Kündigungsrechts des Vermieters

26. März 2020

corona-help@SCHLATTER gibt Antworten auf Ihre Fragen zu den Änderungen beim Kündigungsrecht des Vermieters.

Ein wesentlicher Kostenblock für Unternehmen und Privatleute sind die Mietzahlungen für Gewerbe- und Wohnräume. Durch das COVInsAG soll neben der Aussetzung der insolvenzrechtlichen Vorschriften auch ein zeitlich befristetes Moratorium für Dauerschuldverhältnisse geschaffen werden. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder Räume wird ein weiterer Weg beschritten: Hier soll das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt werden. Den Hintergrund und was Sie in Bezug auf die Änderungen zum Kündigungsrecht für Vermieter beachten sollten, haben wir im Newsletter kurz zusammengefasst:

Newsletter als PDF

 

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