Die BaFin macht ernst mit ihren Plänen, 34f- und 34h-Vermitttler der Aufsicht der BaFin zu unterstellen. „Es ist unklar, warum die Aufsicht überhaupt wechseln soll“, so Dr. Martin Andreas Duncker in seiner Stellungnahme gegenüber Fonds-Professionell. Unklar ist beispielsweise auch, was genau unter einer Vertriebsgesellschaft zu verstehen ist, für die erweiterte Organisationspflichten vorgesehen sind. Die Stellungnahme von Dr. Duncker und weiteren Rechtsexperten ist in der Fonds-Professionell Print-Ausgabe 03/2019, S. 372 erschienen.
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Aussicht aus der Ferne
01. Oktober 2019Stellungnahme Dr. Duncker in Fonds-Professionell Ausgabe 03/2019