Das Bundesjustizministerium schlägt in einem aktuellen Gesetzesentwurf vor, das Bestellerprinzip auf die Vermittlung von Wohneigentum auszuweiten, um Immobilienkäufer finanziell zu entlasten. In Zukunft soll also auch beim Verkauf von Wohnimmobilien nur noch der „Besteller“ des Maklers die Maklercourtage bezahlen. Im Zeitalter des Immobilienbooms wirkt dieser Vorschlag unausgegoren und könnte sich für Immobilienkäufer u.U. zum Bumerang entwickeln.
Unser heutiger Newsletter geht auf die rechtlichen Problemstellungen der drohenden Gesetzesänderung und die hiermit einhergehenden Auswirkungen ein.