Das BGB wird nach seiner Erstauflage vor rund 121 Jahren bald nicht mehr nur digital abrufbar sein, sondern auch digitale Inhalte und Produkte in seinen Regelungskatalog aufnehmen. Die europäische Richtlinie über digitale Inhalte (DI-RL) und die Warenkaufrichtlinie (WK-RL) haben es nämlich nun in das BGB geschafft. Die Neuerungen treten am 01.01.2022 in Kraft. Welche Änderungen das mit sich bringt und für wen, fassen wir für Sie in unserem Newsletter kurz im Überblick zusammen: Was ist aus Unternehmersicht für den 01.01.2022 vorzubereiten?
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BGB ab 01.01.2022 im digitalen Zeitalter
02. August 2021Anpassungen von AGB im B2C-Verkehr notwendig?