Seit dem 15.06.2021 gibt es nun eine höchstrichterliche Entscheidung zum Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO, nachdem das BAG im Mai 2021 noch von einer inhaltlichen Entscheidung absehen konnte (siehe dazu unser Newsletter vom 06.05.2021). Was hat der BGH entschieden? Und was heißt das für die Praxis?
Die Antworten hat Frau Rechtsanwältin Primus in unserem neuen Newsletter für Sie zusammengefasst.