SCHLATTER News

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Dauerbrenner Beweislast bei Prospektübergabe

08. Dezember 2018

08.12.2018 – Stellungnahme Dr. Duncker in „kapital-markt intern“, Print-Ausgabe 49/42. Jahrgang

Wer trägt bei dem Dauerbrenner der ‚(nicht) rechtzeitigen Prospektübergabe’ im Streitfall die Beweislast? Dr. Martin Andreas Duncker weist in der aktuellen Print-Ausgabe von „kmi“ auf das Urteil des BGH vom 04.10.2018 (Az. III ZR 213/17) hin: Wenn eine unterschriebene Empfangsbestätigung des Anlegers vorliegt, wonach der Anleger den Prospekt vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung erhalten hat, muss der Anleger den konkreten Zeitpunkt der Prospektübergabe darlegen und beweisen, wenn er meint, die Übergabe sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Datum der Prospektübergabe ergab sich aus der Empfangsbestätigung nicht. Zum Nachweis des Vorwurfs, den Prospekt angeblich nicht rechtzeitig erhalten zu haben, hätte die Anlegerin – so der BGH – den (vermeintlich nicht rechtzeitigen) Zeitpunkt darlegen und beweisen müssen.

Einen Auszug aus kapital-markt inter (Ausgabe 49/42. Jahrgang) finden Sie hier (mit freundlicher Genehmigung der markt-intern Verlagsgruppe).