Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Parteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der auch eine partielle Novellierung des arbeitsvertraglichen Befristungsrechts in Aussicht stellt. Der nachfolgende Beitrag skizziert diese Pläne der Koalitionspartner und versucht, die für den Rechtsanwender zu erwartenden rechtlichen Änderungen aufzuzeigen.
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