Die neue EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gilt ab dem 10.03.2021. Lange wurde in der Branche gerätselt, ob die Verordnung auch für den freien Finanzvertrieb gilt. BMF und Bafin haben sich nun offenbar festgelegt: 34f-Vermittler sollen nicht der EU-Transparenzverordnung unterfallen. Anders sehen dies viele Fachverbände und der DIHK. Diese empfehlen, dass auch freie Finanzvermittler die Vorgaben der Transparenzverordnung umsetzen und einhalten. BMF und Bafin als „good guys“ des freien Finanzvertriebs – Branchenverbände und DIHK als Spielverderber? Was steckt dahinter? Wie sollen sich die freien Berater nun verhalten? Einen Überblick erhalten Sie in unserem neuen Newsletter.
Sie befinden sich hier:
News
»
Artikel
EU-Transparenzverordnung im Finanzvertrieb
22. Februar 2021Vermeintlich gute Nachrichten von BMF und BaFin