Kaum ist der überarbeitete Entwurf der FinVermV auf dem Markt, häufen sich auch schon die Fragen – zum neu definierten Pflichtenkreis der Dokumentation und Aufzeichnung. Gegenüber dem Branchen-Informationsdienst kapital-markt intern erläutert Dr. Martin Andreas Duncker, wann die Pflicht zum Taping, zur Geeignetheitserklärung und zur Dokumentation besteht.
Der Artikel ist in der kmi-Print-Ausgabe 33/43 am 16.08.2019 erschienen. Der Artikel mit freundlicher Genehmigung des markt-intern Verlags auch hier online verfügbar.