Der Gesetzgeber meint in den letzten Jahren weiteres Missbrauchs- und Umgehungspotential im Bereich Vermögensanlagen identifiziert zu haben: Angebote im Bereich der Gold- und sonstigen Edelmetallanlagen. Zur Erweiterung des Anlegerschutzes sollen daher zukünftig weitere Gestaltungsvarianten bei Gold- und Edelmetallen unter Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) gestellt werden. Rechtsanwältin Denise Primus hat das Wesentliche im neuen SCHLATTER Newsletter für Sie zusammengefasst.
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FISG – Gold und Edelmetalle als Vermögensanlagen
20. Januar 2021Gesetzesentwurf jetzt beim Bundesrat zur Stellungnahme