Die Pflicht, im Rahmen einer Beratung eine Geeignetheitserklärung zu erstellen und zu übergeben, wird nach der „neuen FinVermV“ zwar „nur“ gegenüber Privatkunden bestehen. Der Begriff des Privatkunden ist aber weiter als man denkt. Gegenüber k-mi erläutert Dr. Martin Andreas Duncker, dass es sich bei diesem „Privatkunden“ nicht um das handelt, was man landläufig unter ‚Privatmann’ oder rechtlich unter Verbraucher versteht: „Privatkunden sind der Regelfall. Auch kleinere Firmen oder juristische Personen sind regelmäßig ‚Privatkunde’!“ Nicht Privatkunde ist nach dem Verständnis des Gesetzes nur der gesetzlich genau definierte ‚professionelle Kunde’. Im Zweifel sollte im Rahmen einer Beratung – so Dr. Martin Andreas Duncker – also immer eine Geeignetheitserklärung erstellt und übergeben werden. Die Stellungnahme ist in der kmi-Print-Ausgabe 36/43 am 06.09.2019 erschienen.
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In dubio pro Geeignetheitsprüfung
06. September 2019Stellungnahme Dr. Duncker in „kapital-markt intern“, Print-Ausgabe 36/43