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Lockdown und Gewerbemiete – Überblick und Ausblick

01. März 2021

OLG Karlsruhe und OLG Dresden zur Mietzahlungspflicht

Zwischen März und Mai 2020 sowie zum November 2020 erfolgte im Zuge der COVID-19-Pandemie ein öffentlich angeordneter „Lockdown“. Etliche Einzelhandelsgeschäfte mussten ihren Betrieb vorübergehend schließen. Trotz teilweise erheblicher Umsatzausfälle bestand die Verpflichtung der Geschäfte zur Zahlung der Miete an Ihre Vermieter unverändert fort. Der Gesetzgeber reagierte, indem im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 keine Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen mit der Nichtleistung der Miete begründet werden konnten. Die Frage der Mietzahlungspflicht als solche wurde dabei nicht gereregelt. Diese Frage wurde mittlerweile durch die oberinstanzliche Rechtsprechung thematisiert - mit diametral gegenüberstehenden Ergebnissen. Rechtsanwalt Tobias Stahl hat den Streit über Mietzahlungen kurz für Sie in unserem neuen SCHLATTER Newsletter zusammengefasst.
 

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