Aufgrund der COVID-19 Epidemie sehen sich viele Betriebe des Einzelhandels und des Gaststättengewerbes mit großen Liquiditätseinbrüchen konfrontiert. Gerade die monatlichen Mieten stellen oft eine wesentliche Position in den betrieblichen Ausgaben dar. Für viele Vermieter stellt sich auch die Frage, ob sie ihren Mietern in dieser außerordentlichen Lage mit einer vorübergehenden Stundung der Mietzahlungen entgegenkommen können oder sollten. Muss der Vermieter aber im hoffentlich nicht eintretenden Fall einer späteren Insolvenz negative Konsequenzen befürchten? Was Vermieter bei Mietstundungen beachten sollten, haben wir kurz für Sie im Newsletter zusammengefasst:
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