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Neue FinVermV kommt

28. Januar 2020

SCHLATTER Newsletter für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler

Lange wurde über sie diskutiert und geschrieben, zum 1. August 2020 tritt sie wirklich in Kraft: Die "neue Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung" (FinVermV). Damit stehen nun die Regelungen fest, an denen die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ihre tägliche Arbeit ab dem 01.08.2020 ausrichten müssen. Dazu gehören neben der Pflicht zur Aufzeichnung von bestimmten Telefongesprächen auch Aspekte wie der Zielmarktabgleich, die Geeignetheitserklärung oder die Anpassung von standardisiertern Informationen des Vermittlers. Frau Rechtsanwältin Denise Primus hat die wichtigsten "to-do's" kompakt in einem Newsletter zusammengefasst.

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