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Neues Medizinprodukterecht ab 26.05.2021

13. Mai 2021

Was ändert sich durch die Medizinprodukteverordnung für Hersteller von Medizinprodukten? Gilt die MDR auch für Zahnärzte und Dentallabore? Dr. Martin Duncker zu den Anforderung an die Praxis.

Die zahnärztliche Praxis sieht sich aufgrund der MDR mit vielen Fragen konfrontiert:

•    Welche Änderungen ergeben sich für Zahnlabore und -technik?
•    Welche Pflichten müssen konkret erfüllt werden?
•    Was tun bei digital gefertigtem Zahnersatz?
•    Ab wann zählen die Anfertigungen zur Sonderanfertigung?

In einem Online-Seminar am 20.05.2021 von 13:00 bis 14:30 Uhr stellt Rechtsanwalt Dr. Martin Andreas Duncker die wesentlichen Aspekte dar. Dort besteht auch die Möglichkeit für Rückfragen. Dieses Online-Seminar ist gedacht für: Zahnärzte/-innen, Praxismanager/-innen, Zahntechniker/-innen, gewerbliche Labore, Geschäfts-führer/-innen von Dentallaboren, Praxistechniker/-innen. Eine Anmeldung ist möglich über die Website https://www.fch-gruppe.de/Seminar/medical-device-regulation-mdr-vermeiden-sie-strafen-in-ihrer-praxis

Eine Zusammenfassung finden Sie außerdem im neuen Schlatter-Newsletter.

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