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Plan zur BaFin-Aufsicht passiert das Kabinett

18. März 2020

Nun scheint es amtlich. Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen beschlossen, dass die BaFin-Aufsicht über den freien Finanzvertrieb zum 01.01.2021 kommen soll.

Die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sollen zum 01.01.2021 weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Zweifel, die nach dem Referentenentwurf durch die CDU geäußert wurden, scheinen damit „beseitigt“. Über Sinn und Unsinn dieses Aufsichtswechsels wird aber trotz des Kabinettsbeschlusses weiter diskutiert. Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Andreas Duncker fasst das wesentliche für Sie im SCHLATTER Newsletter zusammen.

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