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Verwahrung von Kryptowährung: Ein KWG-pflichtiges Risikogeschäft?

02. September 2019

Gastbeitrag von Dr. Duncker für Cash-Online

Lange gab es nur wenige konkrete Regelungen für Kryptowährungen wie Bitcoins & Co. Damit ist jetzt Schluss: Nach der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie werden Kryptowährungen zukünftig Finanzinstrumente unter dem Kreditwesengesetz sein. Wer Kryptowährungen verwahren will, braucht dann eine KWG-Lizenz. Und da die Bundesregierung dieses Geschäft offenbar als besonders riskant betrachtet, soll ein Kryptoverwahrer auch keine anderen Finanz- oder Bankdienstleistungen erbringen können.

Hintergründe und mögliche Folgen erläutert Dr. Martin Andreas Duncker im Gastbeitrag für Cash-Online (hier).