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Weiterer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

08. Mai 2019

Wir freuen uns, dass unser Heidelberger Rechtsanwalt Georg Willem Büchler seit dem 08.05.2019 dazu berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.

Wir freuen uns, dass unser Heidelberger Rechtsanwalt Georg Willem Büchler seit dem 08.05.2019 dazu berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Die Kanzlei SCHLATTER verfügt somit über insgesamt vier Fachanwältinnen und Fachanwälte im Bereich des Bau- und Architektenrechtes.