Ihre Rechtsanwältin für:
IT-Recht und Datenschutz
Vertrags- und AGB-Recht
Compliance
Bankrecht
Kapitalmarktrecht
Denise Primus studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit Schwerpunkten im Steuerrecht und im Anglo-Amerikanischen Recht. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Ab 2013 arbeitete Frau Primus während des Studiums und des Referendariats als wissenschaftliche Mitarbeiterin schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Vertragsrecht bei schlatter.law.
Seit 2017 ist Denise Primus Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht und Datenschutz und Vertrags- sowie AGB-Recht bei SCHLATTER.
Im Bereich IT-Recht und Datenschutz betreut Frau Primus insbesondere Unternehmen, die Software einkaufen oder entwickeln lassen sowie auch mittelständische Softwareentwickler bei Vertragsverhandlungen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind dabei die Gestaltung und Verhandlung von Softwarenutzungs-/entwicklungsverträgen sowie Softwareprojektverträge inklusive der lizenzrechtlichen Fragen. Weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung von Nutzungsbedingungen für Internetseiten/Kundenportale sowie AGB für Online-Shops und Webdesign-Verträgen. Die datenschutzrechtlichen Fragen bei Vertragsgestaltungen (u.a. privacy by design and default) werden von Frau Primus stets mit abgedeckt. Frau Rechtsanwältin Primus vertritt weiter die Interessen Ihrer Mandanten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, u.a. bei Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen aus Softwareentwicklungs-/-nutzungsverträgen und Dienst- oder Werkverträgen im Webdesign.
Im Datenschutzrecht unterstützt Frau Primus ihre Mandanten bei allen Fragen rund um die Vertragsgestaltung (wie z.B. Auftragsverarbeitung; Standarvertragsklauseln; Binding Corporate Rules) sowie auch bei der Kommunikation und Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Im Bereich Compliance berät Rechtsanwältin Primus Unternehmen und Unternehmer insbesondere bei geldwäscherechtlichen Fragen und Prozessen ebenso wie bei Fragen zur Entwicklung der Compliance-Strukturen im Bereich Datenschutz und Whistleblowing, Einhaltung der Meldepflichten zum Transparenzregister und im Vertrieb und Marketing, insbesondere den datenschutzrechtlichen, UWG-rechtlichen und nutzungs-/lizenzrechtlichen Fragen.
Im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht ist Frau Primus insbesondere im Bereich der Kapitalbeteiligungen, der Prospekthaftung und der Vermögensverwaltung tätig. Frau Primus begleitet Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute insbesondere in aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Vertragsgestaltungen. Frau Primus vertritt deutschlandweit Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen im gerichtlichen Verfahren.
Denise Primus berät ihre Mandanten in deutscher und in englischer Sprache.
Denise Primus ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des deutschen Anwaltvereins, im Anwaltverein Heidelberg sowie der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V.