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Aus „Verbraucherschlichtungsstelle“ wird „Universalschlichtungsstelle“

10. Dezember 2019

SCHLATTER Newsletter für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler

Sie sind nicht nur im B2B-Bereich tätig, sondern schließen auch mit Verbrauchern Verträge ab? Sie verwenden standardisierte Verträge und haben eine Homepage? Dann befinden sich dort sicher Angaben zu einer Verbraucherschlichtungsstelle. Hierzu gibt es ab 01.01.2020 eine Neuerung: Ab dem 01.01.2020 müssen die Angabe zur „Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle“ durch „Angaben zur Universalschlichtungsstelle“, also auch deren Adresse und Telefonnummer ersetzt werden. Denken Sie an die rechtzeitige Umsetzung dieser Änderung! Damit vermeiden Sie teure Abmahnungen.

Die Kontaktdaten der neuen Universalschlichtungsstelle finden Sie hier.