Nachfolgeplanung
Die Übertragung von Unternehmen und Gesellschaften auf die nächste Generation ist eine Fragestellung, die sich in jedem Unternehmen stellt. Häufig ist aus steuerlichen Gesichtspunkten eine lebzeitige Weitergabe des Vermögens Schritt für Schritt sinnvoll. Auf diese Weise kann die nächste Generation frühzeitig auf die Übernahme von Verantwortung vorbereitet werden.
Im sensiblen Bereich der Nachfolge verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der über reine erbrechtliche Fragestellungen hinausgeht. Mit einem Team von Experten in den jeweiligen Rechtsgebieten erarbeiten wir für unsere Mandanten passioniert und effizient Lösungen, die neben den erbrechtlichen auch die familiären, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten berücksichtigen.
Eine steueroptimierte Gestaltung ist bei der Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation besonders wichtig.
Die Praxisgruppe Nachfolgeplanung wird immer von einer Partnerin bzw. einem Partner als direktem Ansprechpartner des Mandanten geführt.
Wir sind auf den Bereich Nachfolgeplanung spezialisiert:
Dr. Christian Albrecht
Steuerrecht | Gesellschaftsrecht | Nachfolgegestaltung | Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Dr. Christian Strubel
Nationales und internationales Steuerrecht | Gesellschaftsrecht | M & A | Umstrukturierung | Unternehmensnachfolge