Rechtsgebiete

Kompetente Unterstützung durch unsere Fachanwälte

Familienrecht

Wir beraten in den klassischen familienrechtlichen Fragestellungen zwischen Ehegatten, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Lebenspartnern und Verwandten.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Konzeption von Eheverträgen zum Schutz des Vermögens und mit dem Ziel einer konfliktvorbeugenden Regelung. Bei Freiberuflern oder Unternehmerehen sind Haftungsrisiken des unternehmerisch tätigen Ehegatten zu bedenken. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann sich Beratungsbedarf beispielsweise aus Vermögensverschiebungen ergeben.

SCHLATTER zählt laut Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 06.02.2012) und Handelsblatt (28.02.2013) zu den Top-Kanzleien für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht in Deutschland.

In der Trennung und Scheidung setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch und gestalten Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Typische Themen sind hierbei die Klärung von Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt.

Als Kanzlei mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung insbesondere in Fällen mit komplexen Vermögensverhältnissen oder unternehmerischem Hintergrund.  Angesichts der Größe unserer Kanzlei können wir in kürzester Zeit im Team nicht nur die familienrechtlichen Fragestellungen, sondern auch die angrenzenden erbrechtlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen bearbeiten.


Wir sind auf den Bereich Familienrecht spezialisiert:
 

Wolf Herzberger

Gesellschaftsrecht  |  Handelsrecht  |  Gewerblicher Rechtsschutz  |  Familienrecht  |  Vertragsrecht  |  Produkthaftungsrecht

Dr. Natascha Rittner

Familienrecht  |  Erbrecht  |  Nachfolgerecht