Ihre Rechtsanwältin für:
Familienrecht
Erbrecht
Nachfolgerecht
Natascha Rittner studierte in Konstanz und promovierte nach Abschluss des 1. Staatsexamens bei Herrn Prof. Dr. Jochen Taupitz am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Während der Promotion war sie zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts sowie für mehrere Jahre als Geschäftsführerin des zugehörigen Fördervereins tätig. Anschließend absolvierte sie das Referendariat in Mannheim.
Natascha Rittner ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwältin tätig und auf das Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Im Jahr 2010 hat sie den Titel der Fachanwältin für Familienrecht erworben. Im Bereich des Familienrechts berät und vertritt Frau Rittner ihre Mandanten in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten sowie in Angelegenheiten nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Zudem gestaltet sie vorsorgende Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen in Vorbereitung der notariellen Beurkundung. Im erbrechtlichen Bereich ist Frau Rittner Ihre Ansprechpartnerin für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen, lebzeitiger Übertragungsvorgänge im Hinblick auf ein späteres Erbrecht sowie für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Sie berät und vertritt ihre Mandanten auch hier sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Erbauseinandersetzungen, bei der Klärung von Pflichtteilsansprüchen, im Erbscheinsverfahren und in allen mit einem Todesfall zusammenhängenden Rechtsfragen.
Frau Rittner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie des Deutschen Familiengerichtstags e.V.
*nicht Partnerin i.S.d.PartGG
Dr. Natascha Rittner
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F 0621 - 4608474-8
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