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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht - ein Rettungsring?

26. März 2020

Das BMJV bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor. Im Newsletter gibt es den Überblick.

In der aktuellen COVID-19 Epidemie sehen sich viele Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie mit sprungartigen Liquiditätseinbrüchen konfrontiert. Aktuelles Beispiel ist die Restaurantkette Vapiano, die am 20.03.2020 Insolvenz beantragen musste. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der COVID-19 Epidemie in finanzielle Schieflage geraten. Den Hintergrund und was Sie dringend beachten müssen, hat Herr Rechtsanwalt Christian Schröder für Sie in unserem neuen SCHLATTER Newsletter zusammengefasst.

Über den Stand der Umsetzung können Sie sich beim BMJV und dessen Internetpräsenz auf www.bmjv.de informieren.

Newsletter als PDF

 

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