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BaFin-Aufsicht für Vermittler kommt – warum auch immer

26. Juli 2019

Stellungnahme von Dr. Martin Andreas Duncker gegenüber Cash-Online zum BMF-Eckpunktepapier

Die amtierende Regierung hat die Absicht 2018 in den Koalitionsvertrag geschrieben, seit dem 24.09.2019 steht dafür ein Zeitplan: Ab dem 1. Januar 2021 sollen Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) von der Bafin kontrolliert werden. Erlaubnisumfang, Verhaltenspflichten  und Prüfungskosten sollen sich durch diese Umstellung nicht ändern. Das ergibt sich aus einem entsprechenden Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen, das am 24. Juli 2019 veröffentlicht wurde. Die Details zum Aufsichtswechsel hat Dr. Martin Andreas Duncker für Cash.Online zusammengefasst und kommentiert.

Den Gastbeitrag finden Sie hier.