Datenschutz und Arbeitsrecht – Diese Kombination kann in der Praxis eine schwierige (und auch teure) Mischung sein. Mit Hoffnung haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Beratende daher eine inhaltliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO erwartet. Rechtsanwalt Dr. Björn Lange und Rechtsanwältin Denise Primus fassen im SCHLATTER Newsletter kurz zusammen, was Gegenstand des Prozesses war und was das Ganze nun für die Praxis bedeutet.
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BAG und Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
06. Mai 2021
Erhoffte Entscheidung nicht gefällt