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Datenschutz-Grundverordnung: Wer was beachten muss

01. Mai 2018

Newsletter 05/2018

Fast jeder spricht davon und in einem Monat ist sie „scharfgeschaltet“: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO bringt ab dem 25. Mai 2018 viele Neuerungen – und damit Handlungsbedarf für alle Finanzdienstleister. Aber auch Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche,  Vereine und Gemeinden müssen sich mit der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts befassen. Doch was sind die Schwerpunkte? Wo liegt der größte Handlungsbedarf? Welche Risiken gibt es?

Frau Rechtsanwältin Katrin Staier und Frau Rechtsanwältin Denise Primus fassen die wichtigsten Aspekte für Sie im aktuellen Newsletter zusammen.