Brauchen Finanzanlagenvermittler einen neuen Schiedsrichter? Die Bundesregierung sagt "ja". Sie greift auf ihr Statement im Koalitionsvertrag zurück mit dem markigen Satz, dass zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin erforderlich sei. Dr. Martin Andreas Duncker, sagt „nein“ und erläutert auch warum nicht – im aktuellen Gastbeitrag für Cash-Online.
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