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FinVermV: Übergangsfrist kommt, Taping bleibt

26. Juli 2019

Stellungnahme Dr. Duncker gegenüber dem Fachmagazin Ass Compact

Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungspflicht von telefonisch oder mittels elektronischer Kommunikation geführter Beratungsgespräche hat sich im Vergleich zur alten Fassung in der überarbeiteten Version der Finanzanlagenvermittlungsverordnung verdoppelt. Die Aufzeichnungen sollen jetzt statt fünf Jahre sogar zehn Jahre aufgehoben werden. „Diese Änderung ist wichtig und notwendig“, sagt Dr. Martin Andreas Duncker im Gespräch mit dem Fachmagazin Ass Compact.

Hintergründe dazu und den vollständigen Artikel finden Sie hier.