Gegenüber dem Branchen-Informationsdienst „VersicherungsTip“ erläutert Dr. Martin Andreas Duncker den Unterschied zwischen Privatleuten und „Privatkunden“ im Sinn des Aufsichtsrechts. Das richtige Verständnis dieses Begriffs ist unter anderem entscheidend für die Frage, ob dem Kunden vom Vermittler eine Geeignetheitserklärung übergeben werden muss oder nicht. Die Ausgabe ist über den Markt-Intern-Verlagsgruppe (Hamburg) erhältlich.
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Geeignetheitsprüfung nach FinVermV: Privatkunde nicht gleich Privatleute
24. September 2019
Gastkommentar Dr. Duncker in Versicherungs-Tip (Print-Ausgabe 39 / XXVI)