Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn ich mich im Urlaub verletzte und krank geschrieben werde? Nach dem aktuellen Fall des Beinbruchs von Torhüter Manuel Neuer in dessen Skiurlaub eine interessante Frage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Unser Kollege Dr. Hanns-Uwe Richter hat der DPA (© dpa-infocom, dpa:221211-99-863594/2, u.a. veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung) zu dieser Frage am Wochenende aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Interview gegeben.
Rechtlich ist dabei klar: Solange der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden erkrankt, muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen lang den Lohn weiter zahlen. Zählt der Unfall beim Skifahren mit zum "eigenen Verschulden" des Arbeitnehmers? Dr. Hanns-Uwe Richter meint: Regelmäßig nein, Skifahren gehört wohl nicht zu den Hoch-Risikosportarten. Es kommt aber auch hier auf die vertraglichen Regelungen im Arbeitsvertrag an.
Da die Regelungen im Arbeitsvertrag von Manuel Neuer in diesem Punkt allerdings nicht im Einzelnen bekannt sind, bleibt es in diesem Fall also spannend.