Lange gab es nur wenige konkrete Regelungen für Kryptowährungen wie Bitcoins & Co. Damit ist jetzt Schluss: Nach der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie werden Kryptowährungen zukünftig Finanzinstrumente unter dem Kreditwesengesetz sein. Wer Kryptowährungen verwahren will, braucht dann eine KWG-Lizenz. Und da die Bundesregierung dieses Geschäft offenbar als besonders riskant betrachtet, soll ein Kryptoverwahrer auch keine anderen Finanz- oder Bankdienstleistungen erbringen können.
Hintergründe und mögliche Folgen erläutert Dr. Martin Andreas Duncker im Gastbeitrag für Cash-Online (hier).