rechtsgebiet

Arbeitsrecht

SCHLATTER berät Unternehmen, Körperschaften und Verbände sowie Vorstände, Geschäftsführer, leitende Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten wir insbesondere im Kündigungsschutzrecht, Befristungsrecht, Urlaubsrecht und im Entgeltfortzahlungsrecht. Falls angezeigt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten.

Im Bereich des Kollektivarbeitsrecht begleiten und beraten wir unsere Mandanten bei der Ausgestaltung und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und betrieblicher Altersversorgungszusagen, bei Verhandlungen von Haustarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie von Interessensausgleich und Sozialplänen.

Zudem vertreten wir auch hier die Interessen unserer Mandanten vor Einigungsstellen und Arbeitsgerichten.

Abgerundet wird dieser Tätigkeitsbereich von SCHLATTER durch die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vorstandsverträgen, Geschäftsführerverträgen – und Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen sowie durch die arbeitsrechtliche Begleitung von Strukturmaßnahmen wie Restrukturierung und Outsourcing.

Auf Arbeitsrecht spezialisiert sind:
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Dr. Björn Lange
Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Linda Sobbe
Rechtsanwältin