Aber auch die Beitragspflicht und die Beitragserstattung sowie die Vergütung für Leistungserbringer im Sozial- und Gesundheitsrecht sind zentrale Beratungsgegenstände in diesem Rechtsgebiet.
Weitere Expertise besteht im Bereich des Konkurrentenschutzes im Gesundheitsrecht (Ärzte, MVZ, Krankenhäuser) sowie in allen Fragen des Pflegeversicherungsrechts.